Da du das duale Studium in vielen verschiedenen Branchen absolvieren kannst, fällt auch dein Gehalt sehr unterschiedlich aus. Wie viel genau du verdienst, hängt von dem Bundesland, der Branche und den gängigen Tarifverträgen ab. Neben der monatlichen Ausbildungsvergütung übernehmen einige Arbeitgeber auch deine Studienbeiträge.
Absolvierst du dein duales Studium bei einem staatlichen Unternehmen, wie beispielsweise den Stadtwerken, wirst du nach dem sogenannten Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes bezahlt. Im ersten Studienjahr sind das monatlich 918 Euro brutto, im zweiten 968 Euro und im letzten Ausbildungsjahr kommst du auf 1014 Euro brutto im Monat. Bist du etwa in einem Elektrounternehmen in Baden-Württemberg angestellt und wirst nach Tarif bezahlt, kann deine Ausbildungsvergütung noch höher ausfallen. Dann beträgt dein Lohn im ersten Ausbildungsjahr 995 Euro und im letzten Jahr sind es sogar 1200 Euro brutto im Monat.
Hast du dich für den Einzelhandel- und Versandhandel in Sachsen entschieden, wo du beispielsweise den Onlineshop verbesserst, verdienst du im ersten Jahr um die 685 Euro monatlich und im dritten rund 880 Euro. In Nordrhein-Westfalen kommst du in der gleichen Branche im ersten Ausbildungsjahr auf ein Gehalt von 765 Euro und im letzten auf 970 Euro brutto.
Auch nach deinem dualen Studium kommt es darauf an, in welcher Branche du arbeitest. Hast du zum Beispiel eine Festanstellung in einem Elektrounternehmen in Baden-Württemberg bekommen, das nach Tarif zahlt, bekommst du als Berufseinsteiger 3540 Euro brutto im Monat. Hast du mit den Jahren eine Fortbildung gemacht, steigt dein Verdienst auf 3775 Euro brutto. Ist deine Firma im Einzelhandel und in Nordrhein-Westfalen angesiedelt, verdienst du im ersten Berufsjahr 2800 Euro brutto – nach fünf Jahren, und in einer Führungsposition, sind es dann 3400 Euro brutto.
Dabei handelt es sind allerdings nur um Richtwerte. Schließlich gibt es für Absolventen des dualen Studiengangs BWL – Digital Business Management unendlich viele Einsatzorte und so auch eine breite Gehaltspanne – besonders beim Einstiegsgehalt.
Wenn dein Betrieb nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist, kann es vorkommen, dass du sowohl in der Ausbildung als auch später weniger verdienst. Generell darf dein Gehalt nur 20 Prozent niedriger ausfallen als der Verdienst von tariflich bezahlten Fachkräften, die in der gleichen Branche, im gleichen Bundesland und in einer ähnlichen Position arbeiten. Soviel zu den Gesetzen. In der Praxis ist es allerdings schon oft so, dass Betriebe weniger zahlen. Für deine Gehaltsverhandlungen gilt der Tarifvertrag in deiner Branche als guter Richtwert für die Gespräche.
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