Das Wichtigste zur Ausbildung als Beamter im Abschiebungshaftvollzug auf einen Blick:
Wenn die Aufenthaltsgenehmigung einer Person ausläuft oder sie gar keine bekommt, dann ist es manchmal erforderlich, sie in eine Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige zu bringen, um sie von dort aus sicher in ihr Herkunftsland zurückzuführen. Das kann zum Beispiel durch einen richterlichen Beschluss erlassen werden, wenn die Person nicht freiwillig ausreisen will, Fluchtgefahr besteht oder diese straffällig geworden ist.
Deine Aufgaben auf einen Blick
Beamte im mittleren Abschiebungshaftvollzugsdienst haben die Möglichkeit, sich in verschiedenen Berufen aus- und weiterzubilden. Sie können im Werkdienst oder auch im Sanitätsdienst tätig sein. Du kannst diese Tätigkeiten ebenfalls ausüben, wenn du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der Bereiche hast.
Werkdienst: Im Werkdienst bist du dafür zuständig, die ausländischen Häftlinge zur Aus- und Weiterbildung anzuleiten und ihr Verhalten und ihre Arbeitsleistung zu beurteilen. Sie sollen Berufe und Tätigkeiten erlernen, um nach Ende ihres Aufenthalts einer geregelten Arbeit in ihrem Herkunftsland nachgehen zu können. In Abschiebungshaftvollzugsanstalten gibt es daher nicht selten Schreinereien, Bäckereien oder landwirtschaftliche Betriebe, in denen alles Notwendige gelernt werden kann. Dazu brauchst du aber eine entsprechende Berufsausbildung in dem jeweiligen Tätigkeitsbereich. Du trägst dann nämlich die Verantwortung für Arbeitsgeräte und Werkstoffe sowie für die Sicherheit der Anstalt und der Häftlinge.
Sanitätsdienst: Im Sanitätsdienst arbeitest du in Vollzugskrankenhäusern oder auf Krankenstationen der Vollzugsanstalten, um dort die kranken Häftlinge zu pflegen und zu betreuen. Zusätzlich unterstützt du die Anstaltsärzte bei der Versorgung. Das geht allerdings nur, wenn du eine Berufsausbildung als Pflegefachfrau oder -fachmann hinter dir hast.
Im Justizvollzug sind die Justizvollzugsbeamten dafür zuständig, Häftlinge zu beaufsichtigen und zu betreuen. Es handelt sich in der Regel um Straftäter. Zusätzlich bieten sie ihnen Unterstützung, um nach dem Strafvollzug wieder ein normales und geordnetes Leben führen zu können. In den Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen werden in der Regel keine straffälligen Menschen betreut. Die ausreisepflichtigen Personen werden mangels Aufenthaltserlaubnis in ihre jeweiligen Herkunftsstaaten zurückgeführt. Dabei werden sie von den Abschiebungshaftvollzugsbeamten begleitet und betreut.
Wir bei vielen Beamtenberufen gibt es auch hier regionale Unterschiede in der Berufsbezeichnung bzw. in den Laufbahngruppen. Die Ausbildung, die Berufsbezeichnung und der Abschluss sind jeweils vom Bundesland geregelt. Zusätzlich legt jedes Bundesland selbst fest, ob die Laufbahn als Ausbildung angeboten wird. Du wirst außerdem in Laufbahngruppen und Einstiegsämter bzw. Einstiegsebenen eingeteilt. In der Regel ist von einem Beamten im Abschiebehaftvollzug im mittleren Dienst die Rede.
In Baden-Württemberg beispielsweise, bezeichnet man die Beamten als Abschiebungshaftvollzugswirte. Es gibt auch die Bezeichnung Beamtin im Vollzugsdienst in Abschiebungshaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtungen. Deine Amts- bzw. Dienstbezeichnung im Eingangs- bzw. Einstiegsamt könnte zum Beispiel Regierungsobersekretär, Vollzugsobersekretär oder Vollzugshauptsekretär lauten. Wenn du mehr dazu erfahren willst, kannst du alle Details in unserem Ratgeber zu Beamtenausbildungen nachlesen.
Du arbeitest als Abschiebungshaftvollzugsbeamter meist in Abschiebungshaft- und Justizvollzugsanstalten. Du bewegst dich hauptsächlich in Haft- und Gemeinschaftsräumen sowie in Büroräumen, um dort den Papierkram zu erledigen. Je nach Ausbildung wird im Sanitätsdienst auch auf Krankenstationen gearbeitet und im Werkdienst in Betrieben und Werkstätten.
Deine Arbeitszeiten können sehr unterschiedlich ausfallen. In der Regel arbeitest du im Schichtdienst und du musst auch mal am Wochenende und an Feiertagen arbeiten.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und mit dem Beginn bist du im Beamtenverhältnis auf Widerruf angestellt. Du absolvierst also den sogenannten Vorbereitungsdienst, der je nach Bundesland anders geregelt ist und mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossen wird. Der theoretische Teil deiner Ausbildung findet in der Regel an Justizvollzugsschulen statt und die Praxis lernst du in Abschiebungshaft- und Justizvollzugsanstalten, insbesondere im Gewahrsamsvollzug. Hast du eine passende Vorbildung, die für die Beamtenlaufbahn nützlich ist, dann kannst du die Ausbildung unter Umständen sogar verkürzen.
Der theoretische Unterricht findet an Justizvollzugsschulen des jeweiligen Bundeslandes statt. Die gibt es in NRW zum Beispiel in Wuppertal und Hamm. Die Theorie kann aber auch in Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige gelernt werden, das geht beispielsweise in Büren bei der Bezirksregierung Detmold. Meist dauern die Unterrichtsblöcke drei Monate, in denen du auf dem Gelände der Schule oder der Einrichtung untergebracht und verpflegt wirst. Du befasst dich mit Themen wie Deeskalation, Sicherheit und Ordnung. Wichtig ist aber auch die die Vermittlung von pädagogischen und psychologischen Inhalten sowie vollzugsrechtliche und ausländerrechtliche Regelungen. Zusätzlich belegst du Sportkurse, um körperlich fit zu sein. In der Regel gibt es auch Fremdsprachenunterricht.
Die Theorie im Überblick (Auswahl):
Der praktische Teil deiner Ausbildung findet meist in Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige statt. Darüber hinaus bekommst du aber auch Einblicke in Justizvollzugsanstalten, in Ausländerbehörden und in psychiatrische Einrichtungen, um auch dort den Arbeitsalltag kennenzulernen. Du beschäftigst dich auch mit unterschiedlichen Vollzugsformen und -arten wie zum Beispiel dem Erwachsenenvollzug oder Jugendvollzug.
Die Praxis im Überblick (Auswahl):
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